Karneval in Hofordnungen oder Es gibt nichts was es nicht gibt

Wenn man so wie ich im Rheinland beheimatet ist, dann kommt man nicht umhin sich alljährlich mit der 5. Jahreszeit – auch Karneval genannt – auseinanderzusetzen. Meist flüchten Menschen wie ich an den Schreibtisch. Dumm nur, wenn man dann genau da (wo man es am wenigsten erwartet hat) – Murphy sei Dank – auf Quellen trifft, die genau das Thema aufgreifen, dem man gerade eben so schön entfliehen wollte. Denn ob man es glaubt oder nicht: Selbst das Thema Karneval findet sich in manchen Hofordnungen, womit letztlich bewiesen wäre, dass es im Grunde keine Themen gibt, die in Hofordnungen nicht irgendwann und irgendwo behandelt worden wären.

Schloss Scheer
Schloss Scheer

Gleich zwei Hofordnungen der Grafschaft Friedberg-Scheer[1] befassen sich mit der Frage, wie man sich an Fastnacht verhalten soll, wenn das Schloss von den Bürgern der Ortschaft erstürmt wird. Sowohl 1541 als auch 1595 wird in sehr ähnlichen Worten geschildert, dass den Bürgern Essen und auch alkoholische Getränke zu reichen seien. Es scheinen also durchaus feierfreudige Grafen gewesen zu sein, die da in Scheer residierten und offensichtlich gab es ein gutes Einvernehmen mit den Menschen am Ort, so dass man keine Bedenken hegte, wenn diese einmal im Jahr das Schloss erstürmten um Fastnacht zu feiern.
Die älteste edierte und überlieferte friedbergische Hofordnung, die das Thema Fastnacht aufgreift stammt etwa aus dem Jahr 1541. Ediert wurde sie 2001 von Robert Kretzschmar.[2] Unter der Überschrift Der vaßnacht halp wird die Versorgung der Bürger beschrieben, die mit Essen und (alkoholischen) Getränken erfolgen soll. Und offensichtlich war diese Regelung zu Aller Zufriedenheit und bewährte sich, denn in der von Birgit Kirchmaier und Volker Trugenberger edierten waldburgischen Hofordnung der Grafschaft Friedberg-Scheer, die etwa 1595 entstanden ist, hat die Fastnacht ebenfalls ein eigenes Kapitel, überschrieben mit Der fasnacht halben und hier finden wir nahezu wortgleich mit den Bestimmungen der vorhergehenden Hofordnung folgenden Absatz: Item an der faßnacht, so die burger daß schlosß stürmen, gibt man inen zu essen […] suppen und fleisch unnd kiechlin unnd vier becher mit wein auf ain disch, den jungen knaben gibt man auch zu essen, aber khain wein.[3]
Junge Männer standen also offensichtlich schon im 16. Jahrhundert im Ruf mit Alkohol an Karneval oder Fastnacht nicht wirklich umgehen zu können und offensichtlich wollte man mit diesem Alkoholverbot Problemen und ggf. Krawall vorbeugen.

[1] Schloss und Stadt Scheer befinden sich in Baden-Württemberg im Landkreis Sigmaringen.
[2]S. Robert KRETZSCHMAR, Die “alt hofordnung” für die Grafschaft Friedberg-Scheer, in: Zeit¬schrift für württembergische Landesgeschichte (2001), S. 453–459, hier S. 459.
[3] KIRCHMAIER, Birgit; TRUGENBERGER, Volker: Waldburgische Hofordnungen aus der Grafschaft Friedberg-Scheer, in: Kruse, Holger; Paravicini, Werner (Hgg.): Höfe und Hofordnungen 1200 – 1600. 5. Symposium der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Sigmaringen, 5. bis 8. Oktober 1996 (Residenzenforschung, 10), Sigmaringen 1999, S. 519–553, Edition S. 525-551, hier S. 532.
[4] Bild 1: By Roland Nonnenmacher – D-72516 Scheer (Own work (Original text: selbst erstellt)) [Attribution], via Wikimedia Commons
[5] Bild 2: By Urheber ist: Roland Nonnenmacher – D-72516 ScheerRoland Nonnenmacher at de.wikipedia [Attribution], from Wikimedia Commons


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Anja Kircher-Kannemann (16. Februar 2015). Karneval in Hofordnungen oder Es gibt nichts was es nicht gibt. Hof und Ordnung. Abgerufen am 16. März 2025 von https://doi.org/10.58079/potw


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